Anmeldung PV-Anlage und Batteriespeicher im Marktstammdatenregister

Alle PV-Anlagen und Batteriespeicher (solange es keine Inselanlage, also eine PV-Anlage, die nicht am öffentlichen Stromnetz hängt)müssen im Marktstammdatenregister angemeldet werden. Denn das Marktstammdatenregister (MaStR) ist ein amtliches Register für stromerzeugende Anlagen jeglicher Art. Im MaStR müssen sich alle netzgekoppelten Stromerzeugungsanlagen (auch Windkraft- und Biogasanlagen) und Batteriespeicher registriert werden.

Auch Veränderungen von PV-Anlagen (z.B. eine Erweiterung) muss beim MaStR gemeldet werden.

Falls diese Anmeldung nicht geschieht oder erst nach der Frist geschieht, kann die Regulierungsbehörde ein Bußgeld nach dem Energiewirtschaftsgesetzes (§95) verhängen. Denn für das MaStR besteht eine Meldepflicht.

In das MaStR müssen sogenannte „Stammdaten“ eingetragen werden. Unter anderem sind dies Standortdaten, technische Anlagendaten und die Kontaktdaten des Betreibers.

Wozu ist das MaStR überhaupt da?

Im MaStR werden Daten von jeglichen stromerzeugenden Anlangen gesammelt. Diese Daten werden unter anderem für den Netzausbau benötigt. Denn in den meisten Fällen fließt hier nicht nur Strom zu den Verbrauchern, sondern die „Verbraucher“ bzw. Anlagenbesitzer erzeugen auch Strom, welcher ins öffentliche Netz gespeist wird.

Noch keine PV-Anlage vorhanden, aber Sie spielen mit dem Gedanken, sich eine PV-Anlage aufs Dach bauen zu lassen? Dann melden Sie sich doch gerne bei uns! Wir besprechen und planen mit Ihnen zusammen die Einzelheiten Ihres Vorhabens.

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