Das neue EEG ist am 01.01.2021 in Kraft getreten.
Die Befreiung von der EEG-Umlage bis 30 kWp gilt sowohl für Alt- wie auch für Neuanlagen. Auch Ü20-Betreiber zahlen damit nach Förderende bei Umstellung zur Eigenversorgung bis 30 kWp keine EEG-Umlage mehr!
Die Anhebung der Eigenverbrauchsgrenze wird dazu beitragen, die Erzeugung von grünem PV-Strom im privaten Umfeld zu fördern. So wird es Prosumer zukünftig finanziell erleichtert, beispielsweise das eigene E-Auto mit ausreichend eigenem Ökostrom zu versorgen.
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