Förderung Balkonkraftwerk Stadt Büren

Seit dem 01.04.2023 werden mit den neuen Richtlinien vom Förderprogramm „Klimaschutz und Klimafolgeanpassung“ Balkonkraftwerke gefördert.

Wichtig zu wissen: Antragsberechtigt sind: Bürgerinnen und Bürger mit Erstwohnsitz in Büren, Mieterinnen und Mieter, Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien in Büren, alle Volljährigen Personen aus Büren (Keine Unternehmen oder Institutionen)

Förderung von Stecker-PV-Geräten (Balkonkraftwerke)

Balkonkraftwerke werden mit 200€ pauschal pro Wohnung und Anlage gefördert. Wichtig ist auch, dass das Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister eingetragen ist. Als Nachweis benötigen Sie die Rechnung des Balkonkraftwerkes und einen Auszug aus dem Marktstammdatenregister.

Mehr Infos auf der Homepage der Stadt Büren

Sie möchten diesen Beitrag der PS EnnogyGmbH teilen? Aber gerne ....