Nach 20 Jahren läuft die Einspeisevergütung nun aus

Was nun?!

Da die EEG- Einspeisevergütung deiner PV-Anlage auf 20 Jahre befristet ist, sollten Sie vor Ablauf der 20 Jahre Gedanken machen, wie und ob Sie mit Ihrer PV-Anlage weiter „zusammenarbeitest“. Nach Ablauf dieser Zeit muss der Netzbetreiber weiterhin den Strom aus der Anlage abnehmen und Ihnen hierfür eine Vergütung zahlen. Diese Vergütung hängt vom Börsenstrompreis ab. Wenn Sie nichts an der PV-Anlage ändern, dann bekommen Sie die Anschlussvergütung automatisch. 💸

Es besteht aber auch die Möglichkeit, den produzierten Strom selbst zu verbrauchen und den überflüssigen Strom ins Netz einzuspeisen. Hierfür kann dann auch ein Batteriespeicher nachgerüstet werden, damit der selbst produzierte Strom auch Nachts verbraucht werden kann. 🔋🏡🔆 Ob sich dies für Ihre PV-Anlage lohnt und die PV-Anlage elektrisch und mechanisch für dieses Vorhaben noch sicher und leistungsfähig ist, sollte vorher einmal geprüft werden. Aber auch die Kosten sollten hierfür im Vorfeld geklärt werden.

Sie haben eine (fast) Ü-20-Anlage und Sie möchten sich darüber informieren, was Sie nun am besten mit dieser PV-Anlage machen können oder wollen? Dann melden Sie sich bei uns! Wir helfen Ihnen gerne weiter und starten mit Ihnen dieses Projekt! 🏡🔆

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