Dies Stimmt tatsächlich! ✔
Der Gesetzgeber verlangt, dass JEDE Art der Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge, aus Gründen der Netzsicherheit, dem Netzbetreiber gemeldet werden müssen. ( -> §19Niederspannungsanschlussverordnung)
Hierbei ist zu unterscheiden, dass Ladeeinrichtungen bis ab 11kW (z.B. 2x 11kW Wallboxen) angemeldet werden müssen und Ladeeinheiten bis 11 kW nur gemeldet werden müssen. Beides muss VOR Installation der Ladestationen passieren!
Dies hat den Sinn, dass nur so der Netzbetreiber gewährleisten kann, dass das Stromnetz Stabil bleibt.
Wir haben für Sie die an-/melde Dokumente in unseren FAQ`s verlinkt. Diese können Sie gerne nutzen
(Hier sind die lokal ansässigen Netzbetreiber von Büren und Umgebung verlinkt.)