
Meistgestellte Fragen (FAQ) zum Thema: E-Mobilität / Wallbox
F: Muss meine Ladeinfrastruktur ( Wallbox) beim Netzbetreiber angefragt oder angemeldet werden, oder darf ich die einfach so installieren?
A: Der Gesetzgeber verlangt, dass JEDE Wallbox aus Gründen der Netzsicherheit gemeldet werden muss. Hierbei ist zu unterscheiden welche Leistung die installierte Wallbox abgeben kann und wieviel Strom tatsächlich als Spitzenwert schon vorher im Haus verbraucht wurde. Eine Wallbox mit einer Spitzenladeleistung von 11kw braucht dem Netzbetreiber nur mitgeteilt werden. Bei Leistungen, die über die 11kw gehen ( bspw. 2 Wallboxen a 11 kw), muss vorher beim Netzbetreiber ein Antrag gestellt werden. Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema, stellen aber auch gerne für die bei uns führenden Netzbetreiber die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung.
Westnetz: Elektromobilität und Wallboxen (westnetz.de)
Westfalen Weser Netz : Download der entsprechenden Formulare :
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