Arten von PV-Anlagen

Es gibt unterschiedliche Arten von PV-Anlagen. Manche speisen den ganzen Strom ein, oder wieder andere Speisen nur Überschuss ein. Wieder andere sind gar nicht mit dem Allgemeinem Stromnetz verbunden.

Hier einmal die Unterschiede und die unterschiedlichen Arten der Photovoltaikanlagen.

Die Inselanalage

  • Die Inselanlage ist gar nicht mit dem allgemeinen Stromnetz verbunden. Denn diese Anlage ist nur für die Versorgung dieses Hauses bzw., Gebäudes zuständig. Hier kommt auch in den meisten Fällen kein Strom aus dem öffentlichen Netz an. In den meisten Fällen sind diese Gebäude nämlich weiter von der Zivilisation entfernt. Diese Inselanlagen werden oft für z.B. Jagdhütten, Gartenhütten oder Wohnhäuser, die weiter weg von der Zivilisation sind, benötigt. Aber auch auf Häusern, die in Gebieten mit schlechter Infrastruktur stehen, werden diese Anlagen gebaut.

Die Volleinspeiseanlagen

  •  Diese PV-Anlagen sind an das öffentliche Netz angeschlossen. In den meisten Fällen sind dies Freiflächenanlagen oder ältere PV-Anlagen. Die älteren PV-Anlagen haben damals recht hohe Einspeisevergütungen erhalten und daher hat sich die Volleinspeisung damals noch einmal richtig gelohnt. Auch heutzutage gibt es für die Einspeisung des PV-Stromes etwas Vergütung. Diese ist aber mittlerweile stark gesunken.

Die Überschusseinspeiseanlagen

  • Hierbei wird in erster Linie der Eigenbedarf des Stromes gedeckt. Wenn die PV-Anlage Strom produziert, wird als erstes der Hausstrom gedeckt. Als nächstes wird der Batteriespeicher geladen (falls einer Vorhanden), denn in den meisten Fällen wird nicht viel Strom verbraucht, wenn die Sonne stark scheint (meistens in den Mittagsstunden). Falls dann aber immer noch Strom „übrig“ ist, wird dieser in das öffentliche Netz eingespeist. Für die Einspeisung wird auch eine Einspeisevergütung gezahlt. Diese beträgt aktuell je nach Anlagengröße ca. 10 Cent pro kWh.

Die Balkon- bzw. Stecker-PV-Anlagen

  • Hierbei handelt es sich um eine kleine PV-Anlage. Diese besteht in den meisten Fällen aus 2 PV-Modulen. Die Mini-PV-Anlage wird oft bei z.B. Mietern in Mehrfamilienhäusern genutzt, denn diese benötigt kein Dach und kann ganz einfach auf dem Balkon oder der Terrasse abgestellt werden. Des Weiteren wird der Strom der Balkonanlage mithilfe eines Steckers in den Hausstrom „eingespeist“. Diese PV-Anlage darf die Leistung von 600W nicht übersteigen. Übersteigt sie diese Leistung trotzdem, muss ein Wechselrichter eingebaut werden, der den Strom auch gedrosselt werden. Auch wenn diese Anlage nur sehr klein ist, muss diese auch beim Netzbetreiber angemeldet werden.

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