Neue Förderung für PV-Anlagen

Die neue Förderung der KfW kommt! Diese gilt für Eigentümer/innen von selbst genutzten Wohngebäuden, die ein Elektroauto besitzen. Die Förderung gilt für den Kauf und den Anschluss von Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher. Ab dem 26.09.2023 können Sie die Förderung beantragen. Jedoch gibt es einige Aspekte die beachtet werden müssen.

Voraussetzung

Folgende Maßnahmen werden von der KfW gefördert:

  • Kauf einer Ladestation mit mindesten 11kW Ladeleistung
  • kauf einer mindestens 5kwp großen PV-Anlage
  • kauf eines Stromspeichers, welcher mindestens 5 kWh Speicherkapazität aufweist
  • Einbau und Anschluss der Gesamtanlage inklusiver aller Installationsarbeiten
  • ein Energiemanagementsystem, welches zur Steuerung der Gesamtanlage dient

Jedoch gibt es Voraussetzungen, welche für die Förderung gelten:

  • Die Ladestation, Photovoltaikanlage und der Batteriespeicher müssen fabrikneu sein
  • Die Komponenten sind zum Zeitpunkt des Antrags noch nicht bestellt
  • Das E-Auto (voll elektrisch, kein Hybrid) muss auf Sie oder auf eine Person in Ihrem Haushalt lebende Person zugelassen sein, oder das E-Auto ist zum Zeitpunkt des Antrags bestellt. (Firmen- oder Dienstwagen zählen hier nicht)
  • Das Wohngebäude muss schon bestehen UND Sie wohnen in diesem Wohngebäude

Nicht in Frage kommen folgende Dinge:

  • Neubauten vor Einzug
  • ausschließlich vermietete Objekte
  • Ferien- oder Wochenendhäuser sowie Ferienwohnungen
  • Eigentumswohnungen
  • die mehrfache Förderung eines Wohngebäudes mit diesem Zuschuss

Diese Förderung gilt für Privatpersonen, die ein Wohngebäude besitzen und selbst bewohnen innerhalb Deutschlands. Außerdem muss ein E-Auto bestellt oder vorhanden sein, welches auf eine im Haushalt lebende Person gemeldet ist oder sein wird.

Wichtig ist auch, dass die Installation und Inbetriebnahme des Gesamtsystems durch uns (ein zugelassenes Installationsunternehmen) durchgeführt wird.

Höhe der Förderung

Die Zuschüsse Teilen sich auf die oben genannten Komponenten wie folgt auf:

Nicht öffentlich zugängliche Ladestation: pauschal 600€ – jedoch bei bidirektionaler* Ladefähigkeit 1200€ pauschal (diese muss in der Liste der förderfähigen Ladestationen aufgeführt sein) Voraussetzung für die Förderung ist jedoch auch, dass der Strom, welcher für den Ladevorgang benötigt wird, zu 100% aus erneuerbaren Energien stammt.

Photovoltaikanlage: 600€ pro kWp, maximal jedoch 6000€

Solarstromspeicher: 250€ pro kWh, maximal 3000€

Maximal können Sie 10.200€ von der KfW erhalten. Unterschreiten die Gesamtkosten den Zuschussbetrag, könne Sie keine Förderungen erhalten.

Der Zuschuss ist vor Beginn des Vorhabens von Ihnen beantragt werden! Als Beginn des Vorhabens gilt die verbindliche Bestellung des Gesamtsystems (Photovoltaikanlage, Solarstromspeicher und Ladestation) beziehungsweise der Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht. Ab März 2024 können die Nachweise (Wie Zulassungspapiere oder Leasingvertrag des E-Autos, Rechnungen, Inbetriebnahmeprotokolle, Fachunternehmererklärung,…)

*Was bedeutet bidirektionales Laden? – Beim bidirektionalem Ladevorgang wird die Akkukapazität des E-Autos nicht nur für das Auto selber genutzt, sondern der Strom kann auch in den Haushalt fließen, um dort zur Stromversorgung beizutragen.

Nicht gefördert werden: bei Umsetzung im rahmen eines Neubaus, an Ferien- oder Wochenendhäusern sowie Ferienwohnungen, bei mehrfacher Förderung eines Wohngebäudes in diesem Produkt, ausschließlich vermietete Objekte und Wohnungseigentümergemeinschaften.

So funktioniert es:

Der Antrag auf die KfW Förderung „Solarstrom für Elektroautos (442)“ kann online ab dem 26.09.2023 im Portal der KfW gestellt werden. Sie benötigen für die Antragsstellung ein Angebot / Kostenvoranschlag des Fachunternehmens und Unterlagen zu De-minimis-Beihilfe (falls Sie diese im laufenden oder in den vergangenen zwei Kalenderjahren erhalten haben).

Bevor Sie die Bestellung bei uns auslösen, müssen Sie erst auf die Zusage der Förderung warten. Denn erst dann kann es weiter gehen. Ab März 2024 können Sie die Nachweise, welche die KfW benötigt, im Kundenportal „Mein KfW“ hochladen. Folgende Nachweise werden hier benötigt: Daten der installierten Ladestation, der PV-Anlage und des Solartstromspeichers; Bestätigung der vollständigen Durchführung des Projektes; alle Rechnungen, welche Sie bezüglich der Installation und der Bestellung der Komponenten bekommen haben; Nachweise des E-Autos wie z.B. Zulassungspapiere oder Leasingvertrag.

Photovoltaikanlage und Stromspeicher haben eine Meldepflichten gegenüber dem zuständigen Netzbetreiber, dem Finanzamt und dem Marktstammdatenregister bei der Bundesnetzagentur. Ladestation: ist gemäß den Vorschriften der Niederspannungsanschlussverordnung für den Betrieb von elektrischen Verbrauchsgeräten.

Weitere Infos zur KfW-Förderung gibt es hier : KfW Förderung 442 Solarstrom für Elektroautos

Ziel der Förderung

Die Förderung dient zur Motivation von Privatpersonen, Ladeinfrastrukturen im privaten Bereich zu schaffen und diese durch selbst produzierten Strom aus der eigenen PV-Anlage zu unterhalten. Zusätzlich leisten Sie einen Beitrag zur Netzstabilität, der dezentralen Energieversorgung auf privater Ebene und Stärkung der Elektromobilität.

Sie benötigen Beratung zum Thema Photovoltaikanlage, Batteriespeicher und Elektromobilität?

Dann kontaktieren Sie uns! Von der Planung, der Beratung bis zur Inbetriebnahme und darüber hinaus immer an Ihrer Seite!

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