Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen 2023

Mithilfe einer PV-Anlage kann eine ganze Menge Geld gespart werden. Denn durch den selbst produzierten Strom spart man bis zu 80% des Zukaufstromes (bei PV-Anlage und Batteriespeicher). Mithilfe der Wirtschaftlichkeit wird geprüft, wie sehr sich die PV-Anlage wirtschaftlich für Sie lohnt.

Gründe für eine PV-Anlage in 2023

Wegfall der MwSt. bei PV-Anlagen

Seit dem 01.01.2023 fällt beim Kauf einer PV-Anlage die MwSt. weg. Aber auch die Ertragssteuer, welche gezahlt werden müsste fällt weg. Dies wurde im EEG 2023 festgelegt. (Nachzulesen im EEG 2023)

Höhere Einspeisevergütung

Auch eine höhere Einspeisevergütung wurde mit dem EEG 2023 festgelegt. Die neue Einspeisevergütung wird seit dem 30.07.2023 gezahlt. Diese Erhöhung betrifft aber nur PV-Anlagen, welche ab dem 30.07.2023 in Betrieb genommen wurden/werden. Dies macht sich natürlich auch in der Wirtschaftlichkeit bemerkbar.

Bei der Überschusseinspeisung werden bei einer 10kWp Anlage 8,2Cent pro kWh gezahlt. Ist die Anlage größer als 10 kWp, wird der Anlagenteil, welcher über 10kWp ist mit 7,1Cent vergütet. (z.B. 15 kWp Anlage: 10kWp bekommen 8,2 Cent pro kWh, die restlichen 5kWp bekommen 7,1Cent pro kWh)

Bei Volleinspeiseanlagen werden bei einer Größe von bis zu 10 kWp 13,0 Cent pro kWh gezahlt. Ist die Anlage größer als 10 kWp, wird der Anlagenteil, welcher über 10kWp ist mit 10,9Cent vergütet. (z.B. 15 kWp Anlage: 10kWp bekommen 13 Cent pro kWh, die restlichen 5kWp bekommen 10,9Cent pro kWh)

Strom wird immer teurer

Im Jahr 2020 kostete ein kWh Strom noch durchschnittlich 29,36 Cent. Im Jahr 2023 liegt der Preis für 1kWh Strom schon bei über 40 Cent pro kWh. Auch wenn die Strompreisbremse in diesem Jahr in Kraft tritt, werden die Strompreise weiter steigen. Aber auch durch die steigenden Strompreise wird die Wirtschaftlichkeit bei der Anschaffung der PV-Anlage auch besser. Denn durch den selbst erzeugten Strom wird viel Zukaufstrom eingespart.

Keine 70%-Regelung mehr

Die 70%-Regel für Bestandsanlagen (bis 7 kWp) entfällt. Seit dem 01.01.2023 steht den Bestandsanlagen (bis 7kWp) frei, ob die Drosselung von einem PV-Fachunternehmen entfernt werden soll. Die Kosten, welche hier entstehen, müssen die PV-Anlagenbesitzer selber tragen. Wichtig hier ist auch, dass dieses Herausnehmen der Drossel vom Netzbetreiber genehmigt werden muss. Größere Bestandsanlagen müssen sich noch mit der Abschaffung der 70% Regelung gedulden. Neue PV-Anlagen (bis 25kWp) sind komplett von der 70% Regelung ausgeschlossen. Hier ist keine Drossel im Wechselrichter verbaut. Somit können diese bis zu 100% ihrer Nennleistung ins Netz einspeisen.

Der Immobilienwert steigt

Mithilfe einer PV-Anlage kann der Wert des Hauses steigen. Unter anderem ist es hier auch wichtig, dass die PV-Anlage eine gute Wirtschaftlichkeit hat. Aber auch das aussehen der PV-Anlage kann sich auf den Wert des Hauses auswirken. Aber auch wenn die PV-Anlage mit Smart Home verknüpft steigt der Wert der Immobilie. Hierbei ist auch wichtig zu wissen, dass jede energetische Baumaßnahme sich positiv auf den Wert des Hauses auswirkt.

Sie haben Fragen bezüglich einer PV-Anlage oder benötigen ausführliche Beratung zu diesem Thema? Dann kontaktieren Sie uns gerne! Wir stehen von der Planung bis zur Inbetriebnahme immer an Ihrer Seite!

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